Personalgespräch: Wann Arbeitnehmer teilnehmen müssen – und wann Arbeitgeber Grenzen beachten müssen

Personalgespräche rechtssicher führen: Teilnahmepflicht, Weisungsrecht, Krankheit, Betriebsrat und Grenzen bei Vertragsänderungen aus Arbeitgebersicht.
Arbeitsverweigerung: Wann Arbeitgeber abmahnen oder kündigen dürfen – und wann Beschäftigte ablehnen dürfen

Beharrliche Arbeitsverweigerung kann bis zur fristlosen Kündigung führen. Arbeitgeber müssen aber vorher prüfen, ob die verweigerte Weisung überhaupt wirksam war oder ein Leistungsverweigerungsrecht bestand.
Krank und Arbeitsverhältnis endet: Wann Arbeitgeber nach dem Ausscheiden weiterzahlen müssen

Endet das Arbeitsverhältnis während einer Krankheit, endet die Entgeltfortzahlung nicht immer automatisch. § 8 EFZG unterscheidet vor allem danach, warum das Arbeitsverhältnis endet.
Dienstwagen und Privatnutzung: Wann Arbeitgeber den Firmenwagen zurückfordern dürfen

Ist die Privatnutzung eines Dienstwagens erlaubt, ist sie regelmäßig Teil der Vergütung. Arbeitgeber können Rückgabe- und Widerrufsrechte gestalten, müssen aber klare Klauseln und billiges Ermessen beachten.
Arbeitszeitbetrug beweisen: Zeiterfassung, Indizien und Kündigung aus Arbeitgebersicht

Vorsätzlich falsche Arbeitszeiterfassung kann einen schweren Vertrauensbruch darstellen. Arbeitgeber brauchen aber eine saubere Beweisführung, verhältnismäßige Ermittlungen und ein korrektes Kündigungsverfahren.
Social Media, WhatsApp und Rufschädigung: Wann Arbeitgeber abmahnen oder kündigen dürfen

Beleidigungen, falsche Tatsachenbehauptungen und geschäftsschädigende Posts können arbeitsrechtliche Folgen haben. Entscheidend sind Inhalt, Öffentlichkeit, Vertraulichkeit und Interessenabwägung.
Low Performer und Minderleistung: Was Arbeitgeber messen, abmahnen und kündigen dürfen

Unterdurchschnittliche Leistung allein reicht nicht für eine Kündigung. Dauerhaft deutliche Abweichungen können aber ein starkes Indiz sein, wenn Arbeitgeber Vergleichsdaten, Fehlerfolgen und vorherige Maßnahmen sauber dokumentieren.
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan: Arbeitgeberstrategie nach §§ 111–113 BetrVG

Bei größeren Betriebsänderungen müssen Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig beteiligen. Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich haben unterschiedliche Funktionen und Risiken.
Schwerbehinderte Beschäftigte kündigen: Zustimmung des Integrationsamts und Arbeitgeberverfahren

Vor der Kündigung schwerbehinderter Menschen ist grundsätzlich die Zustimmung des Integrationsamts erforderlich. Zusätzlich sind Betriebsrat, Schwerbehindertenvertretung und Kündigungsschutzrecht zu prüfen.
Fristlose Kündigung nach § 626 BGB: Zwei-Wochen-Frist, Ermittlungen und Interessenabwägung

Eine außerordentliche Kündigung setzt einen wichtigen Grund, Verhältnismäßigkeit und die Einhaltung der Zwei-Wochen-Frist voraus. Ermittlungen müssen zügig und dokumentiert erfolgen.