Flexible Gehaltsbestandteile & Benefits · Mobilität
Ein Zuschuss zu Bus und Bahn ist für viele Beschäftigte unmittelbar spürbar. § 3 Nr. 15 EStG ermöglicht unter bestimmten Voraussetzungen steuerfreie Arbeitgeberleistungen für öffentliche Verkehrsmittel.
Wann kann die Leistung steuerfrei sein?
Die Steuerfreiheit setzt grundsätzlich voraus, dass der Zuschuss oder die unentgeltliche beziehungsweise verbilligte Nutzung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird. Begünstigt sind insbesondere Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie Fahrten im öffentlichen Personennahverkehr.
Es gibt auch eine Pauschalsteuer-Variante
§ 40 Abs. 2 EStG erlaubt für bestimmte Leistungen nach § 3 Nr. 15 alternativ eine Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent. Diese Variante kann auch relevant sein, wenn die Leistung nicht zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird.
Für Beschäftigte: Bei der steuerfreien Variante kann sich die Entfernungspauschale in der Steuererklärung mindern. Bei der 25-Prozent-Pauschalierung sieht das Gesetz eine andere Behandlung vor.
Rechtsgrundlagen: § 3 Nr. 15 EStG und § 40 EStG.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung.





