Flexible Gehaltsbestandteile & Benefits · Digital
Ein Internetzuschuss ist ein kleiner Benefit mit direktem Alltagsnutzen. § 40 Abs. 2 EStG erlaubt für bestimmte zusätzliche Zuschüsse des Arbeitgebers zu den Aufwendungen des Arbeitnehmers für die Internetnutzung eine Pauschalbesteuerung mit 25 Prozent.
Was ist dabei wichtig?
- Der Zuschuss muss zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.
- Er muss sich auf tatsächliche Aufwendungen für die Internetnutzung beziehen.
- Die konkrete Abrechnung und Nachweisführung sollte vorab festgelegt werden.
- Die Pauschalsteuer trägt grundsätzlich der Arbeitgeber.
Warum kann das interessant sein?
Der Vorteil ist leicht verständlich und betrifft fast alle Beschäftigten. Gleichzeitig ist er administrativ nur dann sinnvoll, wenn die Lohnabrechnung einen klaren, einheitlichen Prozess dafür hat.
Für Unternehmen: Pauschalbesteuerung bedeutet nicht automatisch „abgabenfrei in jeder Konstellation“. Die konkrete lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte geprüft werden.
Rechtsgrundlage: § 40 Abs. 2 EStG.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.





