50-Euro-Sachbezug: Gutscheine und Geldkarten als Mitarbeiter-Benefit

Flexible Gehaltsbestandteile & Benefits
Der monatliche Sachbezug ist einer der bekanntesten Mitarbeiter-Benefits. Nach § 8 Abs. 2 EStG können bestimmte Sachbezüge bis insgesamt 50 Euro im Kalendermonat außer Ansatz bleiben.

Was ist wichtig?

  • Es muss sich um einen begünstigten Sachbezug handeln.
  • Bei Gutscheinen und Geldkarten müssen die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
  • Die 50-Euro-Grenze ist eine monatliche Freigrenze.
  • Gutscheine und Geldkarten sind nur begünstigt, wenn sie zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt werden.

Warum die genaue Ausgestaltung zählt

Nicht jede Zahlung mit dem Etikett „Gutschein“ ist steuerlich ein Sachbezug. Geldleistungen, Kostenerstattungen oder universell einsetzbare Zahlungsmittel können anders behandelt werden. Deshalb sollte ein Unternehmen nur Lösungen einsetzen, deren steuerliche Einordnung geprüft ist.

Praxis-Tipp: Für Mitarbeitende ist ein regelmäßig nutzbarer Benefit oft verständlicher als komplizierte Einmalprogramme. Für die Lohnabrechnung braucht es dagegen klare Regeln und Nachweise.

Marc Hellendahl

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