Die letzte Schicht muss erst einmal feststehen
Solange der Monat noch läuft, können sich Arbeitszeiten verändern. Ein Mitarbeiter arbeitet vielleicht am letzten Kalendertag noch Spätschicht, Nachtschicht oder Mehrarbeit. Erst danach steht fest, welche Stunden tatsächlich in diesen Monat gehören.
Eine Lohnabrechnung, die bereits mehrere Tage vor Monatsende endgültig abgeschlossen wäre, könnte solche Änderungen nicht korrekt berücksichtigen.
- tatsächlich geleistete Stunden
- Nacht-, Sonn- und Feiertagsstunden
- Mehrarbeit oder Freizeitausgleich
- Urlaubs- und Krankheitstage
- Feiertagsvergütung
- Arbeitszeitkonto
- Branchenzuschläge oder sonstige Zulagen
Warum brauchen wir Stundennachweise vom Kunden?
In der Arbeitnehmerüberlassung arbeitet der Mitarbeiter im Betrieb des Kunden. Dort werden Beginn, Ende, Pausen und gegebenenfalls zuschlagspflichtige Zeiten praktisch erfasst. Diese Angaben müssen mit unseren Abrechnungsdaten zusammenpassen.
Fehlt ein Stundenzettel, ist eine Schicht nicht bestätigt oder gibt es unterschiedliche Zeitangaben zwischen Mitarbeiter und Kunde, muss die Abweichung vor einer endgültigen Abrechnung geklärt werden. Das dient nicht nur uns, sondern auch dem Mitarbeiter: Eine vorschnelle Abrechnung kann sonst zu fehlenden Stunden oder späteren Korrekturen führen.
Warum sind Zuschläge aufwendiger als ein normaler Stundenlohn?
Ein Teil des Entgelts kann von der tatsächlichen Lage der Arbeitszeit abhängen. Nacht-, Sonn- oder Feiertagszuschläge müssen den richtigen Stunden zugeordnet werden. Je nach Einsatz können zusätzlich tarifliche Branchenzuschläge oder andere Zulagen relevant sein.
Das GVP-Basistarifwerk unterscheidet feste und variable Entgeltbestandteile. Variable Bestandteile können erst berechnet werden, wenn die tatsächlichen Voraussetzungen des Monats bekannt sind.
Was haben Urlaub und Krankheit damit zu tun?
Auch Fehlzeiten müssen korrekt eingeordnet werden. Ein Urlaubstag wird anders abgerechnet als ein unbezahlter Fehltag. Bei Krankheit müssen die arbeitsrechtlichen Voraussetzungen der Entgeltfortzahlung und die gemeldeten Zeiträume stimmen. Feiertage wiederum können abhängig von der Arbeitszeitverteilung eine eigene Berechnung erfordern.
Deshalb reicht für eine korrekte Abrechnung nicht die Information „Mitarbeiter war diesen Monat beschäftigt“. Es muss klar sein, welche Zeiten auf Arbeit, Urlaub, Krankheit, Feiertag oder andere Abwesenheitsgründe entfallen.
Welche Rolle spielt das Arbeitszeitkonto?
Das Arbeitszeitkonto gleicht nach den geltenden tariflichen Regeln Abweichungen zwischen regelmäßiger und tatsächlicher Arbeitszeit aus. Deshalb muss auch geprüft werden, welche Stunden ausgezahlt, welche auf das Konto gebucht und welche durch zulässigen Freizeitausgleich berücksichtigt werden.
Warum es Arbeitszeitkonten gibt und welche Grenzen gelten, erklären wir ausführlich im Beitrag „Arbeitszeitkonto in der Zeitarbeit“.
Warum kann nicht einfach ein geschätzter Betrag überwiesen werden?
Weil ein geschätzter Lohn schnell falsch wäre. Lohnabrechnungen wirken sich nicht nur auf den Nettozahlbetrag aus, sondern auch auf Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer, Zuschläge und die Dokumentation des Arbeitszeitkontos.
Eine saubere Abrechnung ist deshalb wichtiger als eine künstlich schnelle Abrechnung mit anschließenden Rückforderungen oder Nachzahlungen.
- Stunden prüfen
- Zuschläge zuordnen
- Abwesenheiten erfassen
- Arbeitszeitkonto berechnen
- Bruttoentgelt ermitteln
- Steuern und Sozialversicherung abrechnen
- Nettozahlbetrag und Abrechnung erzeugen
- Zahlungslauf an die Bank übermitteln
Warum kommt das Geld nach der Überweisung nicht immer sofort an?
Auch nach dem Zahlungslauf liegt die tatsächliche Gutschrift nicht mehr vollständig beim Arbeitgeber. Bankarbeitstage, Uhrzeit der Übermittlung, Wochenenden und Feiertage können beeinflussen, wann eine Überweisung auf dem Empfängerkonto sichtbar wird.
Darum unterscheiden wir zwischen dem Zeitpunkt, an dem wir die Zahlung anweisen, und dem Zeitpunkt, an dem die Bank den Betrag tatsächlich gutschreibt.
Warum zahlen wir trotzdem häufig vor dem tariflichen Endtermin?
Weil wir den Monatsabschluss nach Möglichkeit zügig durchführen. Sind alle Daten vollständig, stoßen wir die Zahlung regelmäßig deutlich vor dem spätesten tariflichen Termin an.
Das ist aber nicht jeden Monat auf denselben frühen Kalendertag garantierbar. Gerade wenn Monatsende, Feiertage, offene Zeitnachweise oder Korrekturen zusammenkommen, kann der Abrechnungslauf länger dauern.
Die tarifliche Fälligkeit erklären wir separat im Beitrag „Wann kommt der Lohn in der Zeitarbeit?“.
Was hat die Kundenrechnung damit zu tun?
Für den Mitarbeiterlohn grundsätzlich nichts Entscheidendes. Wir rechnen unsere Leistung gegenüber dem Kunden ab, aber der Mitarbeiter hat seinen Entgeltanspruch gegen uns als Arbeitgeber. Ob der Kunde seine Rechnung bereits bezahlt hat, darf nicht einfach zur Voraussetzung dafür gemacht werden, dass der Mitarbeiter sein tariflich oder arbeitsvertraglich fälliges Entgelt erhält.
Was können Mitarbeiter selbst tun, damit die Abrechnung schnell läuft?
- Arbeitszeiten vollständig dokumentieren.
- Stundenzettel rechtzeitig einreichen.
- Abweichungen sofort melden.
- Krankheit und Urlaub korrekt anzeigen.
- Bankverbindung und persönliche Daten aktuell halten.
- Fragen nicht erst Wochen nach der Abrechnung stellen.
Fazit: Der Zeitraum zwischen Monatsende und Auszahlung ist Abrechnungszeit
Zwischen dem letzten Arbeitstag eines Monats und der Auszahlung passiert mehr als nur eine Überweisung. Die tatsächlichen Stunden müssen vollständig sein, variable Entgeltbestandteile müssen berechnet und steuerliche sowie sozialversicherungsrechtliche Daten verarbeitet werden.
Wir versuchen, diesen Prozess so schnell wie möglich abzuschließen. Schnelligkeit darf aber nicht auf Kosten einer korrekten Lohnabrechnung gehen.





