Urlaub bei Die Personaler: Antrag, Kundenfreigabe und Genehmigung

Zwei Beschäftigte im Lager im Gespräch – Symbolbild für Urlaubsabstimmung zwischen Mitarbeiter, Kunde und Verleiher
Zeitarbeit ehrlich erklärt · Urlaub & Arbeitgeberrolle
Bei Die Personaler gilt: Urlaub ist erst genehmigt, wenn der Urlaubsantrag sowohl vom Kundenbetrieb als auch von Die Personaler als Arbeitgeber unterzeichnet wurde. Die Unterschrift des Kunden bestätigt die Abstimmung mit dem laufenden Einsatz. Die arbeitsrechtliche Urlaubsgenehmigung erfolgt durch Die Personaler als Arbeitgeber. Solange eine der beiden Unterschriften fehlt, gilt der Urlaub bei uns noch nicht als genehmigt.
Kurzantwort für Mitarbeitende und den Die-Personaler-Assistenten

  • Nutze für Urlaub den Urlaubs- & AZK-Antrag aus unserem Downloadbereich.
  • Der Antrag muss zuerst mit dem Kundenbetrieb abgestimmt und dort unterzeichnet werden.
  • Anschließend muss auch Die Personaler als Arbeitgeber den Antrag genehmigen und unterzeichnen.
  • Erst wenn beide Unterschriften vorliegen, ist der Urlaub genehmigt.
  • Eine mündliche Zusage, WhatsApp-Nachricht oder alleinige Zustimmung des Kunden reicht nicht aus.
  • Reise, Flug oder Hotel solltest du erst verbindlich buchen, wenn der vollständig genehmigte Antrag vorliegt.

Wer ist für Urlaub rechtlich zuständig?

Der Arbeitsvertrag besteht zwischen dem Zeitarbeitnehmer und dem Personaldienstleister. Deshalb wird der Urlaubsanspruch gegenüber Die Personaler als Arbeitgeber geltend gemacht. Der Kunde ist Einsatzbetrieb, aber nicht Vertragsarbeitgeber.

§ 7 Bundesurlaubsgesetz verpflichtet den Arbeitgeber, die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, soweit nicht dringende betriebliche Belange oder vorrangige Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer entgegenstehen.

So gilt es bei Die Personaler: Für unseren internen Freigabeprozess brauchen wir zwei Unterschriften: die Unterschrift des Kundenbetriebs zur Einsatzabstimmung und die Unterschrift von Die Personaler als Arbeitgeber zur endgültigen Genehmigung. Fehlt eine der beiden Unterschriften, ist der Urlaub noch nicht freigegeben.

Den dafür vorgesehenen Urlaubs- & AZK-Antrag findest du im Downloadbereich. Dort kannst du die aktuelle PDF direkt öffnen.

Warum braucht der Kunde bei uns eine Unterschrift?

Während des Einsatzes bist du in die Arbeitsorganisation des Kunden eingebunden. Dort muss geklärt werden, ob dein gewünschter Zeitraum mit Schichtplanung, Inventur, Produktionsspitzen oder anderen betrieblichen Abläufen vereinbar ist. Deshalb ist die Kundenunterschrift bei Die Personaler fester Bestandteil des Urlaubsprozesses.

Die Kundenunterschrift macht den Kunden nicht zu deinem Arbeitgeber. Sie dokumentiert die Abstimmung des Urlaubswunsches mit dem Einsatzbetrieb. Die endgültige arbeitsrechtliche Genehmigung erteilt anschließend Die Personaler.

Der Ablauf bei Die Personaler

  1. Urlaubs- & AZK-Antrag aus dem Downloadbereich ausfüllen.
  2. Gewünschten Zeitraum beim Kundenbetrieb abstimmen und dort unterschreiben lassen.
  3. Den unterschriebenen Antrag an Die Personaler weitergeben.
  4. Die Personaler prüft den Antrag und erteilt bei Freigabe die zweite Unterschrift.
  5. Erst danach gilt der Urlaub als genehmigt.

Was passiert, wenn der Kunde nicht unterschreibt?

Der Kunde entscheidet nicht als Arbeitgeber über deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch. Für den bei Die Personaler vorgesehenen Ablauf ist seine Unterschrift aber die notwendige Bestätigung, dass der gewünschte Zeitraum mit dem laufenden Einsatz abgestimmt wurde. Wird die Unterschrift nicht erteilt, ist der Antrag zunächst nicht vollständig und der Urlaub noch nicht genehmigt.

In diesem Fall solltest du dich direkt bei Die Personaler melden. Dann können wir prüfen, warum der Zeitraum beim Kunden problematisch ist und ob eine andere Lösung oder ein anderer Zeitraum möglich ist.

Warum beide Unterschriften wichtig sind

Gerade bei mehreren Beteiligten entstehen sonst schnell Missverständnisse. Deshalb gilt bei uns ein Urlaub erst dann als verbindlich genehmigt, wenn der dafür vorgesehene Antrag vollständig ausgefüllt und sowohl vom Kunden als auch von Die Personaler unterschrieben wurde.

  • Urlaubsantrag rechtzeitig stellen.
  • Zeitraum eindeutig angeben.
  • Kundenunterschrift zur Einsatzabstimmung einholen.
  • Anschließend Freigabe und Unterschrift von Die Personaler abwarten.
  • Erst danach verbindlich mit dem Urlaub planen.
  • Bei Änderungen sofort beide Seiten informieren.

Weitere häufige Fragen zum Urlaubsantrag

Muss ich den Urlaubszeitraum genau angeben?

Ja. Beginn und Ende des gewünschten Urlaubs müssen eindeutig im Antrag stehen, damit Kunde und Die Personaler denselben Zeitraum prüfen und freigeben können.

Kann ich meinen Urlaubsantrag ändern?

Ja, ein Änderungswunsch ist möglich. Der geänderte Zeitraum muss aber erneut abgestimmt und freigegeben werden. Verlass dich nicht darauf, dass eine frühere Genehmigung automatisch für einen neuen Zeitraum gilt.

Darf ich fahren oder verreisen, bevor der Urlaub genehmigt ist?

Nein, du solltest den Urlaub nicht antreten, solange die vollständige Freigabe noch fehlt. Reise, Flug oder Hotel solltest du erst verbindlich planen, wenn der Antrag vollständig genehmigt ist.

Was gilt bei Urlaub während eines laufenden Einsatzes?

Gerade dann ist die Abstimmung mit dem Kunden wichtig, weil Schicht- und Einsatzplanung betroffen sind. Der arbeitsrechtliche Urlaubsantrag bleibt trotzdem bei Die Personaler als Arbeitgeber.

Darf der Arbeitgeber genehmigten Urlaub einfach zurücknehmen?

Ein einmal verbindlich gewährter Urlaub kann nicht beliebig wieder gestrichen werden. Sehr außergewöhnliche Situationen können rechtlich anders zu bewerten sein, aber eine normale Personalengpass-Situation reicht nicht automatisch aus, um bereits gewährten Urlaub nach Belieben zurückzunehmen.

Deshalb ist es für alle Beteiligten sinnvoll, Urlaubszeiten frühzeitig und verbindlich zu planen.

Was passiert bei einem Einsatzwechsel?

Der Urlaubsanspruch hängt am Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher und nicht an einem bestimmten Kunden. Endet ein Einsatz und beginnt ein neuer, verschwindet der bestehende Urlaubsanspruch deshalb nicht.

Praktisch kann es aber sinnvoll sein, bereits geplante Urlaubszeiten beim neuen Kunden früh mitzuteilen, damit die Einsatzplanung von Anfang an darauf eingestellt werden kann.

Kann Urlaub wegen Nichteinsatz einfach verbraucht werden?

Ein fehlender Kundeneinsatz ist nicht automatisch Urlaub. Urlaub dient der Erholung und setzt grundsätzlich eine entsprechende Freistellung vom Arbeitgeber voraus. Das wirtschaftliche Risiko eines fehlenden Einsatzes darf nicht einfach dadurch gelöst werden, dass ohne Weiteres Urlaubstage abgezogen werden.

Mehr zum Nichteinsatz findest du im Beitrag „Nichteinsatz heißt nicht unbezahlte Zeit“.

Was gilt bei kurzfristigen Urlaubswünschen?

Auch kurzfristige Wünsche können möglich sein, aber je später ein Antrag gestellt wird, desto schwieriger kann die Organisation sein. Gerade in Schichtbetrieben oder bei kleinen Teams sollte Urlaub deshalb möglichst früh angekündigt werden.

Praktisch fair: Früh beantragen, verbindliche Rückmeldung abwarten und bei Änderungen sofort Bescheid geben. So lässt sich Urlaub meist deutlich konfliktärmer organisieren.

Was hat das mit Weisungsbefugnis zu tun?

Der Kunde besitzt im Einsatz ein fachliches Weisungsrecht. Dieses macht ihn aber nicht zum Vertragsarbeitgeber. Genau deshalb kann er tägliche Aufgaben, Arbeitsabläufe oder Schichtorganisation steuern, während grundlegende arbeitsvertragliche Entscheidungen beim Verleiher bleiben.

Mehr dazu erklären wir unter „Weisungsbefugnis in der Zeitarbeit“.

Fazit: Bei Die Personaler zählen beide Unterschriften

Die Rollen bleiben klar: Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Abstimmung des gewünschten Zeitraums im Einsatz. Die Personaler genehmigt den Urlaub anschließend als Arbeitgeber.

Für Mitarbeitende ist die wichtigste Regel deshalb einfach: Solange nicht beide Unterschriften auf dem vorgesehenen Urlaubs- & AZK-Antrag vorliegen, ist der Urlaub bei Die Personaler noch nicht genehmigt.

Hinweis: Der Beitrag gibt allgemeine Orientierung. Tarifvertrag, Arbeitsvertrag und besondere betriebliche Umstände können im Einzelfall zusätzliche Regelungen enthalten. Keine Rechtsberatung.

Marc Hellendahl

Als Gründer von die Personaler stehe ich mit meinem Namen für unseren Service. Sollten Sie weitere Fragen haben, zögern Sie nicht uns anzurufen. Ich oder mein Team beantwortet Ihnen gerne alles Weitere.

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