Synchronisation in der Zeitarbeit: Darf der Arbeitsvertrag mit dem Kundeneinsatz enden?

Mitarbeiter plant Termine in einem Kalender – Symbolbild für die Synchronisation von Arbeitsvertrag und Kundeneinsatz in der Zeitarbeit
Zeitarbeit ehrlich erklärt · Rechte & Einsatz
Endet der Kundeneinsatz, endet nicht automatisch auch der Arbeitsvertrag. In der Zeitarbeit wird häufig von „Synchronisation“ gesprochen, wenn die Dauer des Arbeitsvertrags mit der geplanten Dauer eines Kundeneinsatzes abgestimmt wird. Das ist rechtlich nicht dasselbe wie die Überlassung selbst – und eine Befristung muss die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes einhalten.

Was bedeutet Synchronisation?

Mit Synchronisation ist gemeint, dass ein Personaldienstleister einen Arbeitsvertrag zeitlich so gestaltet, dass dessen Ende ungefähr oder genau mit dem geplanten Ende eines Kundeneinsatzes zusammenfällt.

Das ist zunächst nur eine Beschreibung der Vertragsgestaltung. Entscheidend ist, ob die Befristung des Arbeitsvertrags wirksam vereinbart wurde und ob die gesetzlichen Voraussetzungen dafür erfüllt sind.

Beendet das Einsatzende automatisch das Arbeitsverhältnis?

Nein. Ein Kundeneinsatz und ein Arbeitsverhältnis sind zwei unterschiedliche Rechtsverhältnisse. Der Kunde kann einen Einsatz beenden oder einen Mitarbeiter abmelden. Arbeitgeber bleibt aber grundsätzlich der Personaldienstleister.

Ist der Arbeitsvertrag unbefristet, führt das Ende des Kundeneinsatzes nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Der Verleiher muss dann grundsätzlich prüfen, wie die Beschäftigung fortgesetzt werden kann.

Mehr dazu erklären wir im Beitrag „Wenn ein Einsatz endet“.

Wann ist ein befristeter Arbeitsvertrag zulässig?

Für befristete Arbeitsverträge gelten auch in der Zeitarbeit die Regeln des Teilzeit- und Befristungsgesetzes. § 14 TzBfG erlaubt Befristungen mit Sachgrund und unter bestimmten Voraussetzungen auch kalendermäßige Befristungen ohne Sachgrund.

  • Ein Sachgrund kann beispielsweise ein nur vorübergehender betrieblicher Bedarf sein.
  • Eine sachgrundlose Befristung ist grundsätzlich nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen zulässig.
  • Eine Befristung muss zu ihrer Wirksamkeit die gesetzlichen Formvorgaben erfüllen.
  • Eine frühere Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann für eine sachgrundlose Befristung relevant sein.

Reicht der befristete Kundenauftrag automatisch als Sachgrund?

Nicht jeder befristete Kundenauftrag rechtfertigt automatisch jede Befristung eines Arbeitsvertrags. Maßgeblich ist die konkrete Situation des Arbeitgebers und die arbeitsrechtliche Prognose, ob tatsächlich nur ein vorübergehender Beschäftigungsbedarf besteht.

Gerade bei Personaldienstleistern gehört der Wechsel zwischen verschiedenen Kundeneinsätzen zum Geschäftsmodell. Deshalb sollte eine Befristung nicht allein mit dem Satz begründet werden, dass „der Auftrag beim Kunden irgendwann endet“.

Was passiert bei einem unbefristeten Arbeitsvertrag zwischen zwei Einsätzen?

Ist ein Mitarbeiter weiter beim Personaldienstleister beschäftigt, trägt grundsätzlich der Arbeitgeber das Beschäftigungsrisiko. Ein vorübergehender Nichteinsatz ist nicht automatisch unbezahlte Freizeit.

Dazu haben wir einen eigenen Beitrag veröffentlicht: „Nichteinsatz heißt nicht unbezahlte Zeit“.

Kann während eines befristeten Arbeitsvertrags gekündigt werden?

Ein befristetes Arbeitsverhältnis endet grundsätzlich mit dem vereinbarten Zeitpunkt oder bei einer Zweckbefristung mit Erreichen des Zwecks nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Eine ordentliche Kündigung während der Befristung ist nur möglich, wenn sie einzelvertraglich oder durch einen anwendbaren Tarifvertrag vorgesehen ist.

Welche Kündigungsfristen in der Zeitarbeit gelten können, erklären wir im Beitrag „Kündigung in der Zeitarbeit: Vorurteile und Fakten“.

Was ist der Unterschied zur Überlassungshöchstdauer?

Die Befristung des Arbeitsvertrags darf nicht mit der gesetzlichen Überlassungshöchstdauer verwechselt werden. Die Überlassungshöchstdauer begrenzt grundsätzlich den Einsatz desselben Leiharbeitnehmers beim selben Entleiher. Sie sagt nicht automatisch, wie lange das Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister dauern darf.

Zur 18-Monats-Regel gibt es bei uns einen eigenen Beitrag: „18 Monate Zeitarbeit beim selben Kunden“.

Worauf sollten Beschäftigte achten?

  • Ist der Arbeitsvertrag befristet oder unbefristet?
  • Ist ein konkretes Enddatum oder ein bestimmter Zweck genannt?
  • Ist eine ordentliche Kündigung während der Befristung vereinbart?
  • Gab es bereits vorher ein Arbeitsverhältnis mit demselben Personaldienstleister?
  • Endet nur der Kundeneinsatz oder tatsächlich auch der Arbeitsvertrag?

Fazit

Das Ende eines Kundeneinsatzes und das Ende des Arbeitsverhältnisses sind nicht dasselbe. Eine Synchronisation kann praktisch vorkommen, aber eine Befristung des Arbeitsvertrags muss unabhängig davon die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Wer wissen möchte, ob sein Arbeitsverhältnis tatsächlich endet, sollte deshalb zuerst in den Arbeitsvertrag schauen und nicht allein auf die Kundenabmeldung abstellen.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Bei der Wirksamkeit einer Befristung kommt es auf den konkreten Vertrag und die Umstände des Einzelfalls an.

Marc Hellendahl

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