Kann der Kunde sagen: „Für heute brauchst du nicht mehr“?
Ja, der Kunde organisiert den konkreten Einsatz und verfügt im Betrieb über das fachliche Weisungsrecht. Er kann deshalb den Arbeitseinsatz beenden, wenn beispielsweise kein Bedarf mehr besteht, eine Anlage ausfällt oder der Mitarbeiter aus betrieblichen Gründen nicht weiter eingesetzt werden soll.
Der Kunde beendet damit aber zunächst nur die tatsächliche Beschäftigung in seinem Betrieb. Der Personaldienstleister bleibt Vertragsarbeitgeber.
Warum wurde der Mitarbeiter nach Hause geschickt?
Für die weitere Bewertung ist der Grund entscheidend.
- Es gibt kurzfristig keine Arbeit mehr.
- Eine Maschine oder Produktion fällt aus.
- Der Kunde reduziert seine Schicht.
- Der Einsatz endet vollständig.
- Der Kunde ist mit Leistung oder Verhalten unzufrieden.
- Es liegt ein Sicherheitsproblem oder eine fehlende Qualifikation vor.
- Der Mitarbeiter ist aus gesundheitlichen Gründen nicht einsatzfähig.
Diese Situationen können arbeitsrechtlich völlig unterschiedliche Folgen haben. Deshalb sollte der Grund möglichst genau geklärt werden.
Was sollte der Mitarbeiter sofort tun?
Der wichtigste Schritt ist: nicht einfach kommentarlos nach Hause fahren. Wenn der Kunde den Arbeitseinsatz beendet, sollte der Mitarbeiter unverzüglich seinen Personaldienstleister informieren und fragen, wie er sich weiter verhalten soll.
- Wer hat das Nach-Hause-Schicken angeordnet?
- Um welche Uhrzeit wurde die Arbeit beendet?
- Welcher Grund wurde genannt?
- Ist nur der heutige Tag betroffen oder der gesamte Einsatz?
- Soll der Mitarbeiter noch an einem anderen Ort eingesetzt werden?
Kann der Verleiher einen anderen Einsatz für denselben Tag anweisen?
Das kann grundsätzlich möglich sein, wenn Arbeitsvertrag, Einsatzgebiet, Arbeitszeit und praktische Erreichbarkeit dies zulassen. Der Personaldienstleister bleibt Arbeitgeber und kann prüfen, ob noch eine andere Beschäftigungsmöglichkeit besteht.
Deshalb ist es problematisch, wenn ein Mitarbeiter nach der Kundenentscheidung sein Telefon ausschaltet oder für den Arbeitgeber nicht mehr erreichbar ist. Erst die Rückmeldung des Verleihers klärt, wie der Arbeitstag fortgesetzt wird.
Was passiert mit der Arbeitszeit?
Ob die nicht mehr geleistete Zeit bezahlt werden muss, hängt von der konkreten Situation ab. Wenn der Mitarbeiter arbeitsbereit ist und der Kunde beziehungsweise Arbeitgeber keine Arbeit bereitstellt, können die Regeln zum Annahmeverzug und Betriebsrisiko relevant werden. § 11 Abs. 4 AÜG schützt den Vergütungsanspruch des Leiharbeitnehmers bei Annahmeverzug des Verleihers.
Das bedeutet aber nicht, dass jede denkbare Konstellation automatisch gleich bezahlt wird. Vertrag, Tarifvertrag, Arbeitszeitkonto und der konkrete Sachverhalt müssen berücksichtigt werden.
Mehr dazu erklären wir unter „Nichteinsatz heißt nicht unbezahlte Zeit“.
Was gilt, wenn der Kunde wegen schlechter Leistung abmeldet?
Auch dann beendet der Kunde zunächst den Einsatz. Der Personaldienstleister sollte klären, was konkret bemängelt wurde und ob ein anderer Einsatz möglich ist.
Eine Kundenabmeldung wegen Leistung ist nicht automatisch eine arbeitsrechtliche Kündigung. Gleichzeitig kann berechtigtes Kundenfeedback natürlich für die weitere Einsatzplanung relevant sein.
Ausführlicher: „Wenn der Kunde mit der Leistung unzufrieden ist“.
Was, wenn der Kunde den Mitarbeiter wegen eines Konflikts sofort vom Gelände schickt?
Bei Sicherheitsproblemen, Streit oder schwerwiegenden Vorfällen kann ein Kunde verlangen, dass eine Person den Betrieb verlässt. Der Mitarbeiter sollte einer klaren betrieblichen Anweisung zum Verlassen des Geländes grundsätzlich folgen und den Vorgang nicht vor Ort eskalieren.
Danach muss der Personaldienstleister sofort informiert werden. Er entscheidet als Arbeitgeber über die weitere arbeitsrechtliche Bewertung.
Kann der Kunde den Arbeitnehmer kündigen?
Nein. Der Kunde kann den Einsatz beenden oder eine Arbeitskraft aus seinem Betrieb abmelden. Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses kann aber nur der Vertragsarbeitgeber aussprechen – also der Verleiher.
Genau deshalb ist die Unterscheidung zwischen Kundenabmeldung und Kündigung so wichtig.
Was sollte der Kunde tun?
Auch Kunden sollten eine kurzfristige Abmeldung sauber kommunizieren. Ein Mitarbeiter sollte möglichst nicht nur mit dem Satz „Geh nach Hause“ weggeschickt werden, ohne dass der Personaldienstleister informiert wird.
- Grund der Abmeldung kurz und sachlich mitteilen.
- Personaldienstleister unmittelbar informieren.
- klären, ob nur die Schicht oder der gesamte Einsatz endet.
- bei Leistungs- oder Verhaltensproblemen konkrete Beispiele nennen.
- bei Sicherheitsproblemen dokumentieren, was passiert ist.
Praktische Vorlage: Für eine saubere Abstimmung findest du im Downloadbereich unsere Checkliste „Einsatzende & Abmeldung“.
Fazit: Der Kunde kann den Einsatz stoppen – aber nicht das Arbeitsverhältnis
Der Kundenbetrieb kann einen Zeitarbeitnehmer aus dem konkreten Einsatz nehmen oder für den Tag nach Hause schicken. Was danach passiert, entscheidet sich aber im Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister.
Deshalb sollte der Mitarbeiter immer sofort den Verleiher kontaktieren. So lassen sich Arbeitszeit, Folgeeinsatz, Kundenabmeldung und mögliche weitere Schritte sauber klären.





