Wenn du arbeitsunfähig bist, informiere Die Personaler unverzüglich. Deine Krankmeldung muss spätestens bis 8:30 Uhr bei uns eingegangen sein. Beginnt deine Schicht früher, melde dich so früh wie möglich und möglichst vor Schichtbeginn. Eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt diese persönliche Meldung nicht.
- Arbeitsunfähigkeit sofort melden – spätestens bis 8:30 Uhr.
- Bei früherem Schichtbeginn nicht bis 8:30 Uhr warten, sondern so früh wie möglich Bescheid geben.
- Die Personaler direkt über den für deinen Einsatz vereinbarten Meldeweg informieren.
- Nur dem Kunden, Vorarbeiter oder einem Kollegen Bescheid zu sagen, reicht nicht als Krankmeldung bei deinem Arbeitgeber.
- Teile mit, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange du voraussichtlich ausfällst, soweit das bereits bekannt ist.
- Wenn sich deine Arbeitsunfähigkeit verlängert, melde die Verlängerung erneut rechtzeitig.
So meldest du dich bei Die Personaler richtig krank
Eine Krankmeldung soll für dich unkompliziert sein, gleichzeitig müssen wir den Einsatz beim Kunden rechtzeitig organisieren können. Deshalb gilt bei Die Personaler eine klare Regel: Die Krankmeldung muss unverzüglich und spätestens bis 8:30 Uhr erfolgen. Wenn deine Schicht beispielsweise bereits um 6:00 Uhr beginnt und du vorher weißt, dass du nicht arbeitsfähig bist, wartest du nicht bis 8:30 Uhr. Dann meldest du dich bereits vor dem geplanten Arbeitsbeginn beziehungsweise so früh wie es dir möglich ist.
Wen musst du informieren?
Bei Arbeitnehmerüberlassung ist Die Personaler dein Arbeitgeber. Deshalb muss deine Krankmeldung direkt bei Die Personaler ankommen. Je nach Einsatz kann zusätzlich vorgesehen sein, dass der Ansprechpartner im Kundenbetrieb informiert wird. Eine Nachricht ausschließlich an einen Kollegen, Schichtpartner oder Vorarbeiter ersetzt die Meldung bei Die Personaler nicht.
Nutze dafür den Meldeweg, der für deinen Einsatz mit dir vereinbart wurde. Wenn du unsicher bist, welcher Weg gilt, kläre das vorsorglich mit deinem Ansprechpartner bei Die Personaler.
Welche Informationen gehören in die Krankmeldung?
- Dein Name
- Dein aktueller Einsatz bzw. Kundenbetrieb
- die klare Information, dass du arbeitsunfähig bist und nicht zur Arbeit kommen kannst
- die voraussichtliche Dauer, soweit sie bereits bekannt ist
- bei Bedarf eine Rückrufmöglichkeit, falls organisatorische Fragen zum Einsatz bestehen
Eine Diagnose musst du deinem Arbeitgeber in der Regel nicht mitteilen. Entscheidend ist für die Einsatzplanung, dass wir wissen, dass du arbeitsunfähig bist und wie lange der Ausfall voraussichtlich dauert.
Die eAU ersetzt die Krankmeldung nicht
Bei gesetzlich Krankenversicherten werden die Daten einer ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen elektronisch über die Krankenkasse bereitgestellt. Trotzdem musst du Die Personaler selbst unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer informieren. Der Arbeitgeber kann die eAU erst abrufen, wenn er von der Arbeitsunfähigkeit weiß.
Was gilt, wenn du länger krank bist?
Wenn du zunächst nur für einen bestimmten Zeitraum arbeitsunfähig bist und die Erkrankung länger dauert, musst du dich erneut bei Die Personaler melden. Warte nicht darauf, dass wir eine Verlängerung zufällig über das eAU-Verfahren erkennen. Die voraussichtliche weitere Dauer sollte uns so früh wie möglich mitgeteilt werden.
Du hast am Montag mitgeteilt, dass du voraussichtlich bis Mittwoch ausfällst. Am Mittwoch stellt sich heraus, dass du auch Donnerstag und Freitag nicht arbeiten kannst. Dann meldest du die Verlängerung erneut bei Die Personaler und lässt die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen, soweit dies erforderlich ist.
Was reicht nicht als ordnungsgemäße Krankmeldung?
- einfach nicht zur Schicht erscheinen
- nur einem Kollegen eine Nachricht schicken
- nur dem Kundenbetrieb Bescheid geben und davon ausgehen, dass dieser uns informiert
- darauf vertrauen, dass eine eAU automatisch jede persönliche Meldung ersetzt
- eine bereits bekannte Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit nicht mitteilen
Eine verspätete oder fehlende Meldung kann die Einsatzplanung erheblich erschweren und – abhängig vom Einzelfall – arbeitsrechtlich relevant sein. Es geht dabei nicht darum, Krankheit zu bewerten oder Beschäftigte für eine Erkrankung verantwortlich zu machen. Entscheidend ist die zuverlässige Kommunikation über den Arbeitsausfall.
Gesetzlicher Hintergrund
§ 5 Entgeltfortzahlungsgesetz verpflichtet Arbeitnehmer, dem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich mitzuteilen. Bei gesetzlich Versicherten wird der ärztliche Nachweis häufig über das eAU-Verfahren zwischen Arztpraxis, Krankenkasse und Arbeitgeber abgewickelt. Die persönliche Mitteilungspflicht gegenüber dem Arbeitgeber bleibt davon unberührt. Auch die AOK erläutert zum eAU-Verfahren, dass Beschäftigte ihren Arbeitgeber weiterhin umgehend selbst über die Arbeitsunfähigkeit informieren müssen.
Weitere wichtige Informationen für deinen Einsatz
Wer ist in der Zeitarbeit dein Ansprechpartner?
Krankmelden oder arbeiten gehen: Wann liegt Arbeitsunfähigkeit vor?
Krankheit in der Zeitarbeit: Was passiert organisatorisch im Hintergrund?
Häufige Fragen zur Krankmeldung
Was mache ich, wenn ich morgens krank aufwache?
So früh wie möglich Die Personaler informieren – bei einer frühen Schicht möglichst vor Schichtbeginn und spätestens bis 8:30 Uhr.
Reicht die eAU als Krankmeldung?
Nein. Die eAU ist der ärztliche Nachweis. Die persönliche Mitteilung an den Arbeitgeber bleibt erforderlich.
Muss ich den Kunden auch informieren?
Wenn das für deinen Einsatz vereinbart ist, zusätzlich ja. Die Meldung beim Kunden ersetzt aber nicht die Krankmeldung bei Die Personaler.
Was ist, wenn ich während der Schicht krank werde?
Informiere den zuständigen Ansprechpartner im Kundenbetrieb und Die Personaler unverzüglich. Verlasse den Arbeitsplatz nicht einfach kommentarlos. Bei akuten Beschwerden oder einer Gefahr für dich oder andere hat die sichere Beendigung der Tätigkeit Vorrang; anschließend wird geklärt, wie es weitergeht und ob eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist.
Was passiert, wenn die Krankheit länger dauert?
Die Verlängerung erneut rechtzeitig mitteilen und die weitere Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen lassen, soweit erforderlich.
Checkliste zur Krankmeldung
Für den schnellen Überblick haben wir die wichtigsten Schritte zusätzlich auf einer kompakten Checkliste zusammengefasst.
Checkliste „Krankmeldung richtig machen“ im Downloadbereich öffnen →





