Warum die Belastung doppelt entsteht
- Entgeltfortzahlung: Bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit besteht grundsätzlich Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts bis zu sechs Wochen.
- Keine fakturierbare Leistung: Für die ausgefallenen Einsatzstunden erhält der Personaldienstleister in der Regel keine Kundenvergütung.
- Ersatzbesetzung: Muss kurzfristig jemand anderes einspringen, entstehen zusätzliche Dispositions-, Einarbeitungs- und ggf. Zuschlagskosten.
- Folgekosten: Wenn der Kunde wegen wiederholter Ausfälle unzufrieden wird und einen Einsatz beendet, entsteht zusätzlich das Risiko einer längeren Nichteinsatzzeit.
Was „andere Kollegen arbeiten mit dafür“ wirtschaftlich bedeutet
Das sollte man nicht persönlich gegen kranke Beschäftigte wenden. Betriebswirtschaftlich ist es aber richtig: Die laufenden Kosten eines Personaldienstleisters werden aus den Deckungsbeiträgen der produktiven Einsätze finanziert. Wenn fakturierbare Stunden wegfallen, müssen die verbleibenden Einsätze weiterhin Löhne, Verwaltung, Disposition, Krankheit, Urlaub und weitere Arbeitgeberkosten mittragen.
Gibt es Erstattungen?
Je nach Unternehmensgröße kann das U1-Verfahren einen Teil der Entgeltfortzahlung erstatten. Nach § 1 AAG gilt das Verfahren grundsätzlich für Arbeitgeber, die regelmäßig nicht mehr als 30 Arbeitnehmer beschäftigen. Das Gesetz nennt als Ausgangswert eine Erstattung von 80 Prozent; Krankenkassen können über ihre Satzung unterschiedliche Erstattungssätze vorsehen, die nach § 9 AAG 40 Prozent nicht unterschreiten dürfen. Der Ausfall der Kundenumsätze wird dadurch aber nicht ersetzt.
Was Beschäftigte bei Krankheit konkret tun sollten
- Unverzüglich melden: Arbeitsunfähigkeit und voraussichtliche Dauer dem Arbeitgeber so früh wie möglich mitteilen. Diese Meldepflicht besteht auch im eAU-Verfahren.
- AU rechtzeitig feststellen lassen: Bei gesetzlich Versicherten wird die Arbeitsunfähigkeit in vielen Fällen elektronisch an die Krankenkasse übermittelt und vom Arbeitgeber abgerufen. Die Pflicht, die Arbeitsunfähigkeit ärztlich feststellen zu lassen, bleibt bestehen.
- Verlängerungen ebenfalls melden: Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als zunächst festgestellt, muss die Fortdauer rechtzeitig geklärt und gemeldet werden.
- Nicht nur beim Kunden Bescheid geben: Arbeitgeber ist der Personaldienstleister. Betriebliche Meldewege können zusätzlich eine Information an den Einsatzbetrieb vorsehen.
- Keine Diagnose offenlegen: Für die normale Krankmeldung ist grundsätzlich die Arbeitsunfähigkeit entscheidend, nicht die konkrete Diagnose.
Warum ein Ausfall in der Zeitarbeit mehrere Ebenen trifft
Bei einem klassischen Betrieb fällt bei Krankheit zunächst Arbeitsleistung aus. In der Arbeitnehmerüberlassung kommt zusätzlich die Kundenbeziehung hinzu. Der Personaldienstleister ist Arbeitgeber und trägt die arbeitsrechtlichen Pflichten, während der Kunde gleichzeitig mit der fehlenden Besetzung im laufenden Einsatz umgehen muss.
- Beim Mitarbeiter: Arbeitsunfähigkeit und Genesung stehen im Vordergrund.
- Beim Kunden: eine Schicht oder Position ist kurzfristig unbesetzt.
- Beim Personaldienstleister: Lohn- und Arbeitgeberkosten können weiterlaufen, während die Kundenabrechnung für diese Stunden entfällt.
- In der Disposition: es muss geprüft werden, ob Ersatz verfügbar und überhaupt sinnvoll einsetzbar ist.
Warum kurzfristige Krankmeldungen organisatorisch besonders anspruchsvoll sind
Je später ein Ausfall bekannt wird, desto weniger Zeit bleibt für Ersatz. Besonders in Frühschichten, Produktion, Lager oder Transport kann ein einzelner Ausfall dazu führen, dass Kollegen Aufgaben auffangen müssen oder der Kunde seine Planung kurzfristig ändern muss.
Das bedeutet nicht, dass Beschäftigte krank arbeiten sollen. Im Gegenteil: Wer arbeitsunfähig ist, sollte sich krankmelden. Entscheidend ist nur, dass die Meldung so früh wie möglich über die vereinbarten Wege erfolgt, sobald die Arbeitsunfähigkeit absehbar ist.
Warum häufige Ausfälle Kundenbeziehungen belasten können
Kunden buchen Zeitarbeit häufig, um einen konkreten Personalbedarf zuverlässig abzudecken. Wenn eine Position wiederholt kurzfristig ausfällt, kann das beim Kunden zu zusätzlichem Planungsaufwand führen. In einzelnen Fällen entscheidet ein Kunde dann, einen Einsatz anders zu besetzen oder zu beenden.
Eine solche Kundenentscheidung ist nicht automatisch eine arbeitsrechtliche Bewertung der Erkrankung. Sie betrifft zunächst den konkreten Einsatz. Das Arbeitsverhältnis mit dem Personaldienstleister muss getrennt davon betrachtet werden.
Krankheit ist kein Fehlverhalten
Dieser Punkt ist zentral: Eine berechtigte Krankmeldung ist kein persönliches Versagen. Niemand sollte aus Angst vor wirtschaftlichen Folgen krank zur Arbeit erscheinen. Präsentismus kann Genesung verzögern, Kollegen anstecken und bei körperlicher Arbeit oder Maschinenbedienung sogar Sicherheitsrisiken erhöhen.
Was Personaldienstleister tun können, um Ausfälle besser abzufangen
- klare Meldewege und erreichbare Ansprechpartner schaffen,
- bei kritischen Einsätzen realistische Vertretungsoptionen prüfen,
- Qualifikationen im Mitarbeiterpool aktuell halten,
- mit Kunden über Ersatzbedarf und Prioritäten sprechen,
- bei auffälligen Belastungen auch Arbeitsbedingungen und Einsatzpassung prüfen.
Nicht jeder Ausfall lässt sich ersetzen. Gerade bei qualifizierten Tätigkeiten oder sehr kurzfristigen Meldungen kann es schlicht keine geeignete Person geben, die sofort übernehmen kann.
Warum stabile Einsätze die Kosten besser tragen
Die Deckungsbeiträge produktiver Einsätze finanzieren nicht nur Verwaltung und Recruiting, sondern auch Zeiten, in denen Personalkosten entstehen, ohne dass parallel Kundenstunden abgerechnet werden. Dazu gehören je nach Situation Urlaub, Krankheit und Nichteinsatz.
Das erklärt, warum stabile Kundenaufträge und verlässliche Besetzungen wirtschaftlich so wichtig sind. Es bedeutet aber nicht, dass einzelne Kollegen persönlich „für kranke Mitarbeiter bezahlen“. Die Kosten werden auf Unternehmensebene getragen.
Fazit: Krankheit gehört zum Arbeitsleben – die wirtschaftliche Wirkung bleibt trotzdem real
Personaldienstleister müssen zwei Dinge gleichzeitig leisten: berechtigte Arbeitsunfähigkeit respektieren und den daraus entstehenden organisatorischen und wirtschaftlichen Ausfall auffangen.
Die richtige Konsequenz ist deshalb nicht, Beschäftigte krank arbeiten zu lassen, sondern früh zu kommunizieren, realistisch zu planen und Kunden- wie Mitarbeiterseite transparent zu betreuen.





