Für Kollegen mitstempeln: Warum Gefälligkeit bei der Zeiterfassung kein Kavaliersdelikt ist

Mitarbeiterin prüft Zahlen und Unterlagen mit Rechner und Laptop

Für einen Kollegen mitzustempeln wirkt manchmal wie eine kleine Gefälligkeit. Tatsächlich kann dadurch bewusst eine falsche Arbeitszeit dokumentiert werden. Arbeitsrechtlich ist das für beide Beteiligten riskant: für die Person, deren Zeit falsch erfasst wird, und für den Kollegen, der die Manipulation ermöglicht.

Kurz gesagt: Wer für einen abwesenden Kollegen ein- oder ausstempelt, kann an einer vorsätzlichen Täuschung über Arbeitszeit mitwirken. Das kann Abmahnung oder Kündigung rechtfertigen.

1. Warum ist „Buddy Punching“ so problematisch?

Wenn ein Zeiterfassungssystem personalisiert ist, soll es dokumentieren, wann genau diese Person gearbeitet hat. Wer mit Karte, Chip, App oder Zugangsdaten eines Kollegen stempelt, erzeugt bewusst eine falsche Zuordnung.

2. Welche arbeitsvertragliche Pflicht wird verletzt?

Beschäftigte schulden nach § 611a BGB die vereinbarte Arbeit. Zusätzlich bestehen Rücksichtnahmepflichten nach § 241 Abs. 2 BGB. Die bewusste Manipulation eines betrieblichen Zeiterfassungssystems kann das Vertrauen erheblich beeinträchtigen.

3. Was sagt das Bundesarbeitsgericht zu falscher Zeiterfassung?

Das BAG hat in 2 AZR 381/10 festgestellt, dass der vorsätzliche Verstoß gegen die Pflicht zur korrekten Dokumentation der Arbeitszeit grundsätzlich geeignet ist, einen wichtigen Kündigungsgrund darzustellen.

Für das Mitstempeln bedeutet das: Auch wenn nur wenige Minuten betroffen sind, kann der bewusste Täuschungscharakter schwer wiegen.

4. Sind beide Mitarbeiter betroffen?

Ja. Der abwesende Mitarbeiter kann eine falsche Arbeitszeit zu seinen Gunsten veranlassen. Der stempelnde Kollege unterstützt die falsche Dokumentation. Die arbeitsrechtliche Bewertung kann je nach Rolle und Vorsatz unterschiedlich ausfallen, aber „ich wollte nur helfen“ beseitigt das Problem nicht.

5. Was ist mit versehentlichen Fehlbuchungen?

Eine versehentlich falsche Buchung ist etwas anderes als bewusstes Mitstempeln. Fehler sollten sofort korrigiert oder gemeldet werden. Gerade diese Offenheit spricht gegen einen Täuschungsvorsatz.

6. Abmahnung oder Kündigung?

Bei vorsätzlicher Manipulation kann eine Kündigung auch ohne vorherige Abmahnung in Betracht kommen. Ob das verhältnismäßig ist, hängt von Umfang, Vorsatz, Vorgeschichte, Betriebszugehörigkeit und Vertrauen ab.

7. Digitale Zeiterfassung: Passwörter und Accounts nicht teilen

Bei Apps oder webbasierten Systemen kommt zusätzlich IT-Sicherheit hinzu. Persönliche Logins sollten nicht an Kollegen weitergegeben werden. Mehr dazu: Passwörter an Kollegen weitergeben.

8. Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung im Einzelfall.

Marc Hellendahl

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