Recruiting & Kooperation
Freie Mitarbeit im Recruiting: So kann eine Zusammenarbeit mit Die Personaler aussehen
Nicht jeder, der gut im Recruiting ist, möchte fest in einer Niederlassung arbeiten. Manche Menschen haben ein starkes Netzwerk, kennen viele Jobsuchende und möchten flexibel auf selbstständiger Basis arbeiten. Genau dafür kann eine freie Zusammenarbeit mit Die Personaler interessant sein.
Was macht ein freier Empfehlungspartner?
Im Kern geht es darum, geeignete Kandidaten zu finden und den Kontakt herzustellen. Der Partner spricht Menschen an, erkennt grundsätzlich passende Profile und leitet die Kontakte sauber an uns weiter. Wir übernehmen anschließend die weitere Qualifizierung, Gespräche, Stellenzuordnung und den Einsatzprozess.
Typische Aufgaben können sein
- Kandidaten im eigenen Netzwerk ansprechen
- Interesse und grundsätzliche Verfügbarkeit klären
- Kontaktdaten mit Einwilligung weitergeben
- Beruf, Region und gewünschte Tätigkeit vorqualifizieren
- Empfehlungen eindeutig dokumentieren
Wie wird vergütet?
Die konkrete Vergütung wird individuell vereinbart. Möglich ist beispielsweise ein Modell, bei dem erfolgreiche Empfehlungen an tatsächlich geleistete Arbeitsstunden gekoppelt werden. Dadurch kann eine langfristige Zusammenarbeit interessanter sein als eine einmalige Vermittlungsprämie.
Ein Beispiel: 10 dauerhaft eingesetzte Mitarbeiter mit jeweils etwa 160 tatsächlich geleisteten Stunden ergeben bei einer beispielhaften Vergütung von 1 € je Stunde rechnerisch rund 1.600 € im Monat.
Was erwarten wir von Partnern?
Uns geht es nicht darum, möglichst viele Telefonnummern zu bekommen. Gute Empfehlungen müssen nachvollziehbar, freiwillig und realistisch sein. Die empfohlene Person muss mit der Kontaktaufnahme einverstanden sein. Außerdem sollten Angaben zu Tätigkeit, Erfahrung, Region und Verfügbarkeit möglichst stimmen.
Selbstständigkeit bedeutet auch Verantwortung
Eine freie Zusammenarbeit ist kein normales Arbeitsverhältnis. Steuerliche, gewerbliche und sozialversicherungsrechtliche Fragen müssen zur konkreten Tätigkeit passen. Auch der Vertrag muss so gestaltet sein, dass die Zusammenarbeit tatsächlich selbstständig organisiert wird. Deshalb klären wir den Rahmen individuell, bevor eine dauerhafte Kooperation startet.
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