Flexible Gehaltsbestandteile & Benefits · Digital
Wenn der Arbeitgeber betriebliche IT- und Telekommunikationsgeräte zur Nutzung überlässt, kann auch die private Nutzung steuerfrei sein. Die Regelung findet sich in § 3 Nr. 45 EStG.
Was kann darunter fallen?
- betriebliche Smartphones
- Laptops und Tablets
- Zubehör
- bestimmte System- und Anwendungsprogramme
- damit zusammenhängende Dienstleistungen
Überlassung ist nicht dasselbe wie Übereignung
Für die Steuerfreiheit der privaten Nutzung ist entscheidend, dass es sich um betriebliche Geräte handelt, die überlassen werden. Geht das Gerät dauerhaft in das Eigentum des Mitarbeiters über, kann die steuerliche Behandlung anders aussehen.
Praxis: Unternehmen sollten in einer Gerätevereinbarung festhalten, ob private Nutzung erlaubt ist, wer für Schäden haftet, wie Datenschutz geregelt wird und was bei Ausscheiden passiert.
Rechtsgrundlage: § 3 Nr. 45 EStG.
Allgemeine Information, keine Steuer- oder Rechtsberatung.





