Personalgespräch: Wann Arbeitnehmer teilnehmen müssen – und wann Arbeitgeber Grenzen beachten müssen

Personalgespräche rechtssicher führen: Teilnahmepflicht, Weisungsrecht, Krankheit, Betriebsrat und Grenzen bei Vertragsänderungen aus Arbeitgebersicht.
Umkleidezeit, Rüstzeit und innerbetriebliche Wege: Wann Arbeitgeber diese Zeiten vergüten müssen

Umkleide-, Rüst- und Wegezeiten aus Arbeitgebersicht: Wann sie vergütungspflichtig sind, wie die erforderliche Dauer bestimmt wird und welche Gestaltungsmöglichkeiten bestehen.
Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst: Arbeitszeit, Ruhezeit und Vergütung aus Arbeitgebersicht

Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst richtig einordnen: Arbeitszeit, Ruhezeit, Mindestlohn, Reaktionszeiten und Mitbestimmung aus Arbeitgebersicht.
Versetzung und Arbeitsort: Wie Arbeitgeber ihr Weisungsrecht rechtssicher nutzen

Arbeitgeber können Tätigkeit, Arbeitsort und Arbeitszeit im Rahmen von Vertrag und § 106 GewO konkretisieren. Entscheidend sind Vertragsgrenzen, billiges Ermessen und gegebenenfalls die Beteiligung des Betriebsrats.
KI im Betrieb 2026: Was Arbeitgeber bei ChatGPT, Copilot und anderen KI-Tools regeln müssen

Seit 2026 ist KI-Governance auch arbeitsrechtlich ein konkretes Arbeitgeberthema. Welche Regeln, Schulungen, Datenschutz- und Mitbestimmungspunkte Unternehmen bei ChatGPT, Copilot und anderen KI-Tools beachten sollten.
§ 99 BetrVG: Betriebsrat bei Einstellung, Versetzung und Eingruppierung richtig beteiligen

In Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Betriebsrat vor Einstellungen, Eingruppierungen, Umgruppierungen und Versetzungen beteiligt werden.
Homeoffice zurücknehmen? Was Arbeitgeber bei Return-to-Office und mobiler Arbeit dürfen

Ein allgemeiner gesetzlicher Homeoffice-Anspruch besteht derzeit nicht. Ob Arbeitgeber Präsenz wieder anordnen können, hängt vor allem von Arbeitsvertrag, Zusage, Betriebsvereinbarung und billigem Ermessen ab.
Betriebsänderung, Interessenausgleich und Sozialplan: Arbeitgeberstrategie nach §§ 111–113 BetrVG

Bei größeren Betriebsänderungen müssen Arbeitgeber den Betriebsrat frühzeitig beteiligen. Interessenausgleich, Sozialplan und Nachteilsausgleich haben unterschiedliche Funktionen und Risiken.
Massenentlassungsanzeige: Wann Arbeitgeber vor Kündigungen die Bundesagentur informieren müssen

Ab bestimmten Schwellenwerten müssen geplante Entlassungen vorab der Agentur für Arbeit angezeigt werden. Betriebsrat, Fristen und vollständige Angaben sind entscheidend.
Kurzarbeit 2026: Voraussetzungen, Einführung und Arbeitgeberpflichten

Kurzarbeit setzt eine arbeitsrechtliche Grundlage und die sozialrechtlichen Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld voraus. Arbeitgeber müssen Einführung, Anzeige und Abrechnung sauber trennen.