Was ist ein Branchenzuschlag?
Ein Branchenzuschlag ist ein tariflicher Zuschlag auf das reguläre Entgelt der Zeitarbeit. Er soll die Vergütung von Leiharbeitnehmern während eines Einsatzes schrittweise an das Entgeltniveau der jeweiligen Einsatzbranche heranführen.
Wie hoch der Zuschlag ist und nach welcher Einsatzdauer er steigt, hängt vom jeweiligen Branchenzuschlagstarifvertrag ab. Es gibt daher nicht einen einzigen einheitlichen Prozentsatz für alle Branchen.
In welchen Branchen gibt es Branchenzuschläge?
Nach aktuellem Stand bestehen Branchenzuschlagstarifverträge unter anderem für Einsätze in folgenden Bereichen:
- Metall- und Elektroindustrie
- Textil- und Bekleidungsindustrie
- Holz- und Kunststoff verarbeitende Industrie
- Chemische Industrie
- Kunststoff verarbeitende Industrie
- Kautschukindustrie
- Kali- und Steinsalzbergbau
- Papier erzeugende Industrie
- Papier, Pappe und Kunststoffe verarbeitende Industrie
- Druckindustrie für gewerbliche Arbeitnehmer
- Schienenverkehrsbereich
Ob ein konkreter Betrieb tatsächlich in den jeweiligen tariflichen Geltungsbereich fällt, muss anhand des einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrags geprüft werden.
Wann beginnt der Branchenzuschlag?
Das lässt sich nicht für alle Branchen mit einer einzigen Frist beantworten. Die Tarifverträge enthalten eigene Zuschlagsstufen und Anrechnungsregeln.
In mehreren Branchen wurden die Systeme in den vergangenen Jahren so weiterentwickelt, dass Zuschläge bereits sehr früh oder sogar ab dem ersten Einsatztag entstehen können. In anderen Konstellationen gelten andere Staffelungen.
Deshalb sollte vor einem Einsatz immer geprüft werden, welcher Tarifvertrag gilt und welche aktuelle Zuschlagstabelle dazugehört.
Warum steigt der Zuschlag während eines längeren Einsatzes?
Branchenzuschlagstarifverträge arbeiten typischerweise mit mehreren Stufen. Mit zunehmender Einsatzdauer erhöht sich der Zuschlag auf das tarifliche Grundentgelt.
Vereinfacht dargestellt:
Grundentgelt Zeitarbeit + tariflicher Branchenzuschlag = Einsatzentgelt während des Kundeneinsatzes.
Die konkreten Prozentsätze und Zeitstufen unterscheiden sich je nach Einsatzbranche. Zusätzlich können tarifliche Begrenzungs- oder Vergleichsregelungen greifen.
Ist Branchenzuschlag dasselbe wie Equal Pay?
Nein. Branchenzuschlag und Equal Pay hängen zusammen, sind aber nicht identisch.
Nach § 8 AÜG gilt grundsätzlich der Gleichstellungsgrundsatz. Ein Tarifvertrag kann beim Arbeitsentgelt für eine begrenzte Zeit davon abweichen. Eine Abweichung über neun Monate hinaus ist nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich, insbesondere wenn eine stufenweise Heranführung erfolgt und spätestens nach 15 Monaten ein tariflich als gleichwertig definiertes Arbeitsentgelt erreicht wird.
Die gesetzlichen Grundlagen und Fristen erklären wir ausführlich unter „Equal Pay in der Zeitarbeit: Ab wann gilt gleicher Lohn beim Kunden?“.
Welche Rolle spielt das Grundentgelt?
Der Branchenzuschlag wird auf das tarifliche Entgelt des Leiharbeitnehmers aufgesetzt. Ändert sich das Grundentgelt der Zeitarbeit, kann sich deshalb auch der absolute Stundenlohn inklusive Branchenzuschlag verändern.
Seit 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit ein vereinheitlichtes DGB/GVP-Tarifwerk. Die Entgelttabelle sieht weitere bereits vereinbarte Erhöhungsstufen vor. Für die konkrete Abrechnung müssen deshalb immer die zum Abrechnungszeitpunkt gültige Entgeltgruppe und die aktuelle Branchenzuschlagstabelle zusammen betrachtet werden.
Wer entscheidet, zu welcher Branche ein Kunde gehört?
Die Einordnung erfolgt nicht allein anhand des Firmennamens oder einer Stellenbezeichnung. Maßgeblich sind der tarifliche Geltungsbereich und die tatsächliche betriebliche Tätigkeit des Einsatzbetriebs.
Gerade bei Mischbetrieben, Unternehmensgruppen, Dienstleistern innerhalb von Industriebetrieben oder Kontraktlogistik kann die Zuordnung genauer geprüft werden müssen.
Deshalb sollte der Kunde bereits vor Einsatzbeginn eindeutige Angaben zur Branche und zum Einsatzbetrieb machen.
Was muss der Kunde dem Personaldienstleister mitteilen?
- genauer Einsatzbetrieb und Einsatzort
- Branche des Einsatzbetriebs
- konkrete Tätigkeit des Leiharbeitnehmers
- erforderliche Qualifikation
- Vergleichsentgelt beziehungsweise Vergleichsbedingungen, soweit erforderlich
- relevante betriebliche oder tarifliche Änderungen während des Einsatzes
Mehr dazu steht in unseren Beiträgen „Vergleichsentgelt und Vergleichsbedingungen“ und „Was muss der Kunde vor Einsatzbeginn liefern?“.
Was passiert bei einem Kundenwechsel?
Ein Wechsel des Einsatzbetriebs kann auch den anwendbaren Branchenzuschlag verändern. Ein Mitarbeiter kann beispielsweise von einem Betrieb ohne einschlägigen Branchenzuschlagstarifvertrag in einen tariflich erfassten Industriebetrieb wechseln – oder umgekehrt.
Auch Vorbeschäftigungszeiten und Unterbrechungen können für Fristen wichtig sein. Dabei müssen die gesetzlichen Equal-Pay-Regeln und die jeweiligen tariflichen Anrechnungsregeln getrennt geprüft werden.
Die gesetzliche Einsatzhistorie erklären wir unter „Vorbeschäftigungszeiten in der Zeitarbeit“.
Warum ist eine falsche Branchenzuordnung riskant?
Wird ein einschlägiger Branchenzuschlag übersehen, kann der Arbeitnehmer zu wenig Entgelt erhalten. Daraus können Nachzahlungsansprüche entstehen. Umgekehrt können fehlerhafte Zuordnungen auch zu falschen Kalkulationen des Kundensatzes führen.
Für Personaldienstleister gehört die Branchenprüfung deshalb zu den wichtigen Schritten vor und während eines Einsatzes.
Fazit: Branchenzuschläge müssen für jeden Einsatz konkret geprüft werden
Branchenzuschläge können das Entgelt eines Leiharbeitnehmers deutlich erhöhen. Ob, ab wann und in welcher Höhe ein Zuschlag anfällt, hängt jedoch vom konkreten Branchenzuschlagstarifvertrag, der Einsatzdauer und der Branche des Kundenbetriebs ab.
Eine saubere Branchenzuordnung vor Einsatzbeginn schützt Mitarbeiter, Personaldienstleister und Kunden vor falschen Lohnabrechnungen und späteren Nachforderungen.
Branchenzuschläge als PDF nach Branche
Die Übersicht sowie die einzelnen Branchenblätter findest du unter Downloads → Branchenzuschläge.





