Ausschlussfristen in der Zeitarbeit: Wann Lohnansprüche verfallen können

Mitarbeiter prüft Unterlagen am Schreibtisch – Symbolbild für Ausschlussfristen und offene Lohnansprüche in der Zeitarbeit
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Wer in der Zeitarbeit glaubt, offene Lohnansprüche könne man irgendwann später noch geltend machen, riskiert Geld zu verlieren. Tarifverträge und Arbeitsverträge können Ausschlussfristen vorsehen. Werden diese Fristen versäumt, können Ansprüche trotz ihrer ursprünglichen Berechtigung verfallen.

Was ist eine Ausschlussfrist?

Eine Ausschlussfrist legt fest, innerhalb welchen Zeitraums ein Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis gegenüber der anderen Vertragspartei geltend gemacht werden muss. Anders als bei der gesetzlichen Verjährung kann der Anspruch nach Ablauf einer wirksamen Ausschlussfrist bereits deutlich früher verloren gehen.

Typische Beispiele sind Ansprüche auf noch nicht gezahltes Arbeitsentgelt, Zuschläge, Mehrarbeitsvergütung oder sonstige tarifliche Leistungen.

Welche Frist gilt im DGB/GVP-Tarifwerk 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 gilt in der Zeitarbeit ein einheitliches Tarifwerk der DGB-Tarifgemeinschaft und des Gesamtverbands der Personaldienstleister (GVP). § 13 des Manteltarifvertrags enthält eine zweistufige Ausschlussfrist.

  • Erste Stufe: Ansprüche müssen grundsätzlich innerhalb von drei Monaten nach Fälligkeit gegenüber der anderen Vertragspartei mindestens in Textform geltend gemacht werden.
  • Zweite Stufe: Wird der Anspruch mindestens in Textform abgelehnt, muss er innerhalb weiterer drei Monate ab Zugang der Ablehnung gerichtlich geltend gemacht werden.

Wer diese Fristen versäumt, kann seinen Anspruch verlieren. Deshalb sollte man eine fehlerhafte Abrechnung nicht monatelang liegen lassen.

Reicht eine E-Mail oder WhatsApp?

Der aktuelle Manteltarifvertrag verlangt für die erste Geltendmachung mindestens Textform. Eine E-Mail kann diese Anforderung grundsätzlich erfüllen. Entscheidend ist aber, dass aus der Nachricht klar hervorgeht, welcher konkrete Anspruch verlangt wird und für welchen Zeitraum.

Aus Beweisgründen ist es sinnvoll, den Anspruch nachvollziehbar zu beziffern und die Nachricht aufzubewahren. Bei wichtigen oder größeren Forderungen sollte zusätzlich geprüft werden, ob eine rechtliche Beratung sinnvoll ist.

Ab wann beginnt die Frist zu laufen?

Maßgeblich ist grundsätzlich die Fälligkeit des jeweiligen Anspruchs. Bei Arbeitsentgelt hängt das vom Arbeitsvertrag und dem anwendbaren Tarifvertrag ab. Im DGB/GVP-Manteltarifvertrag ist auch die Fälligkeit von Entgeltansprüchen geregelt.

Wann der Lohn in der Zeitarbeit normalerweise fällig wird, erklären wir im Beitrag „Wann kommt der Lohn in der Zeitarbeit?“.

Was passiert bei einer falschen Lohnabrechnung?

Fehlen beispielsweise Stunden, Zuschläge oder tarifliche Bestandteile, sollte der Mitarbeiter die Abrechnung zeitnah prüfen und die Differenz konkret geltend machen. Ein allgemeiner Hinweis wie „meine Abrechnung stimmt nicht“ ist weniger hilfreich als eine klare Forderung mit Zeitraum und Betrag beziehungsweise einer nachvollziehbaren Beschreibung.

Wer wissen möchte, warum die Abrechnung häufig erst nach Monatsende endgültig erstellt werden kann, findet dazu mehr im Beitrag „Warum der Lohn nicht direkt am Monatsende abgerechnet wird“.

Kann auch ein Equal-Pay-Anspruch verfallen?

Auch Ansprüche auf Differenzvergütung können Ausschlussfristen unterliegen. Das Bundesarbeitsgericht hat sich mehrfach mit Ausschlussfristen in der Zeitarbeit beschäftigt. Ob eine konkrete Forderung verfallen ist, hängt jedoch vom anwendbaren Tarifvertrag, dem Arbeitsvertrag und der Art des Anspruchs ab.

Zum Grundsatz von Equal Pay und den maßgeblichen Einsatzzeiten haben wir einen eigenen Beitrag: „Equal Pay in der Zeitarbeit“.

Gilt die Ausschlussfrist auch für den gesetzlichen Mindestlohn?

Der gesetzliche Mindestlohn genießt besonderen Schutz. § 3 MiLoG bestimmt, dass Vereinbarungen unwirksam sind, soweit sie die Geltendmachung des gesetzlichen Mindestlohns beschränken oder ausschließen. Das Bundesarbeitsgericht hat außerdem entschieden, dass vorformulierte arbeitsvertragliche Verfallklauseln problematisch sein können, wenn sie den gesetzlichen Mindestlohn nicht klar ausnehmen.

Wichtig: Daraus folgt nicht, dass jede Ausschlussklausel insgesamt unwirksam ist. Tarifliche und arbeitsvertragliche Regelungen müssen immer konkret geprüft werden.

Was sollten Beschäftigte praktisch tun?

  • Lohnabrechnung nach Erhalt zeitnah prüfen.
  • Fehlende Stunden, Zuschläge oder Zahlungen dokumentieren.
  • Anspruch nicht nur mündlich ansprechen, sondern mindestens in Textform geltend machen.
  • Zeitraum und Forderung möglichst konkret benennen.
  • Eine Ablehnung und deren Zugangsdatum aufbewahren.
  • Bei einer Ablehnung die zweite Ausschlussfrist im Blick behalten.

Fazit

Ausschlussfristen gehören zu den wichtigsten Fristen im Arbeitsverhältnis, weil berechtigte Ansprüche vergleichsweise schnell verloren gehen können. Im aktuellen DGB/GVP-Manteltarifvertrag gilt grundsätzlich eine dreimonatige Frist zur Geltendmachung und nach Ablehnung eine weitere dreimonatige Frist für die gerichtliche Durchsetzung.

Wer eine Abweichung auf seiner Abrechnung entdeckt, sollte deshalb nicht abwarten, sondern zeitnah und nachvollziehbar reagieren.

Hinweis: Dieser Beitrag erläutert allgemeine Grundsätze und ersetzt keine individuelle Rechtsberatung. Welcher Tarifvertrag und welche Ausschlussfristen im Einzelfall gelten, muss anhand des konkreten Arbeitsverhältnisses geprüft werden.

Marc Hellendahl

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