Zum Antrag gehört nicht nur das Formular AÜG 2a. Die Bundesagentur für Arbeit prüft auch, ob das Unternehmen zuverlässig und wirtschaftlich leistungsfähig ist und seine Arbeitgeberpflichten ordnungsgemäß erfüllt. Dabei spielen insbesondere die Nachweise AÜG 5, AÜG 6 und AÜG 7 eine wichtige Rolle.
Welche drei Bescheinigungen sind gemeint?
Im Downloadbereich der Bundesagentur stehen drei Formulare, die häufig gemeinsam mit dem Erlaubnisverfahren auftauchen: die Bescheinigung der Bonität (AÜG 5), die Bescheinigung der Krankenkasse (AÜG 6) und die Bescheinigung der Berufsgenossenschaft (AÜG 7). Sie dienen unterschiedlichen Prüfzwecken und ersetzen sich nicht gegenseitig.
AÜG 5: wirtschaftliche Leistungsfähigkeit und Bonität
Die Erlaubnisbehörde will nachvollziehen können, ob ein Verleiher finanziell in der Lage ist, seine Beschäftigten auch dann ordnungsgemäß zu bezahlen, wenn Kunden verspätet zahlen oder einzelne Mitarbeitende vorübergehend nicht eingesetzt werden können.
Die Bundesagentur nennt aktuell als Orientierung einen Nachweis liquider Mittel von 3.000 Euro je geplantem Leiharbeitnehmer, mindestens jedoch 15.000 Euro. Auf dem Nachweis müssen Antragsteller und aktuelles Datum erkennbar sein. Die konkrete Prüfung erfolgt immer im jeweiligen Verfahren.
Das Formular AÜG 5 hilft dabei, die Bonität beziehungsweise wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gegenüber der Erlaubnisbehörde zu dokumentieren. Es sollte nicht mit einer allgemeinen betriebswirtschaftlichen Planung verwechselt werden: Entscheidend ist, welche Nachweise die zuständige Agentur im konkreten Antrag verlangt.
AÜG 6: Bescheinigungen der Krankenkassen
Mit Krankenkassenbescheinigungen wird unter anderem dokumentiert, dass ein Unternehmen seinen sozialversicherungsrechtlichen Arbeitgeberpflichten nachkommt. Nach den aktuellen Informationen der Bundesagentur sollen Bescheinigungen für mindestens die Hälfte der Beschäftigten vorgelegt werden. Dafür können Nachweise mehrerer Krankenkassen kombiniert werden.
Wichtig ist, dass die Bescheinigungen auch Angaben zur Zahl der Versicherten enthalten. Unternehmen mit Beschäftigten bei mehreren Krankenkassen sollten deshalb frühzeitig prüfen, welche Kombination die geforderte Abdeckung erreicht.
AÜG 7: Bescheinigung der Berufsgenossenschaft
Arbeitgeber müssen bei dem zuständigen Träger der gesetzlichen Unfallversicherung geführt werden. Im Erlaubnisverfahren gehört deshalb auch eine Bescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft zu den regelmäßig geforderten Unterlagen.
Der Nachweis steht zugleich für einen wichtigen praktischen Punkt der Zeitarbeit: Arbeitsschutz ist eine gemeinsame Aufgabe von Verleiher und Einsatzbetrieb. Die Arbeitgeberrolle bleibt beim Personaldienstleister, während der Kunde die konkreten Gefährdungen seines Arbeitsplatzes kennt und die einsatzbezogene Unterweisung sicherstellen muss.
Welche weiteren Unterlagen verlangt die Bundesagentur?
Die drei Bescheinigungen sind nur ein Teil des Antrags. Die Bundesagentur nennt unter anderem Führungszeugnisse der vertretungsberechtigten Personen, Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister, einen chronologischen Handelsregisterauszug, Gesellschaftsvertrag und Gesellschafterliste, Gewerbeanmeldung, Muster eines Arbeitsvertrags für Leiharbeitnehmer sowie ein Muster des Arbeitnehmerüberlassungsvertrags. Bei der erstmaligen Beantragung wird außerdem eine Übersicht zum beruflichen Werdegang der vertretungsberechtigten Personen verlangt.
- Antrag AÜG 2a vollständig vorbereiten.
- Bonitäts- und Liquiditätsnachweise aktuell halten.
- Krankenkassenbescheinigungen rechtzeitig anfordern.
- Bescheinigung der Berufsgenossenschaft einholen.
- Gesellschafts- und Registerunterlagen auf Aktualität prüfen.
- Arbeitsvertrags- und AÜV-Muster vor Einreichung fachlich prüfen.
- Bei Rückfragen der Erlaubnisbehörde Unterlagen nachvollziehbar nachreichen.
Warum diese Prüfung mehr als Formalität ist
Eine AÜG-Erlaubnis soll nicht allein bestätigen, dass ein Formular ausgefüllt wurde. Die Behörde prüft, ob das Unternehmen Arbeitnehmerüberlassung voraussichtlich ordnungsgemäß betreiben kann. Dazu gehören Fachkenntnisse, finanzielle Leistungsfähigkeit und die Einhaltung arbeits-, sozialversicherungs- und arbeitsschutzrechtlicher Vorgaben.
Auch nach Erteilung der Erlaubnis bleibt die Prüfung relevant. Die Bundesagentur kann im Rahmen von Betriebsprüfungen kontrollieren, ob die gesetzlichen Anforderungen tatsächlich eingehalten werden.
Passende Formulare im Downloadbereich
Die offiziellen Formulare und Bescheinigungen findest du gesammelt in unserem Downloadbereich zur Bundesagentur und zum AÜG. Dort verlinken wir direkt auf die jeweils bei der Bundesagentur veröffentlichten Originaldateien.





