- Bei Einsatzende oder Austritt prüfen, welche Arbeitsmittel und Unterlagen noch bei dir sind.
- Schlüssel, Zugangskarten, Ausweise, Arbeitskleidung, PSA und sonstige überlassene Gegenstände nicht einfach behalten.
- Vor der Rückgabe klären, ob der Gegenstand dem Kundenbetrieb oder Die Personaler gehört und wo er abgegeben werden soll.
- Rückgabe möglichst nachvollziehbar dokumentieren, besonders bei Schlüsseln, Karten oder wertvolleren Arbeitsmitteln.
- Offene Stundenzettel, Zeitnachweise und fehlende Abrechnungsunterlagen vollständig einreichen.
- Defekte oder verlorene Gegenstände nicht verschweigen, sondern sofort melden.
- Ein Einsatzende ist nicht automatisch eine Kündigung. Rückgabe beim Kunden und Ende des Arbeitsverhältnisses sind getrennte Themen.
Was kann zurückzugeben sein?
Je nach Einsatz werden unterschiedliche Dinge zur Verfügung gestellt. Dazu können Sicherheitsschuhe, Warnwesten, Helme, Handschuhe, Arbeitskleidung, Schlüssel, Zugangskarten, Werksausweise, Spinde, technische Geräte oder andere Arbeitsmittel gehören.
Entscheidend ist, wem der Gegenstand gehört. Manche Dinge stellt der Kundenbetrieb, andere kommen vom Personaldienstleister. Deshalb sollte die Rückgabe nicht nach Vermutung erfolgen.
- Schlüssel und Transponder,
- Zugangskarten und Werksausweise,
- überlassene Arbeitskleidung,
- persönliche Schutzausrüstung, soweit sie zurückzugeben ist,
- Werkzeuge oder technische Geräte,
- Fahrzeug- oder Gerätezubehör,
- Unterlagen, Dokumente oder Datenträger des Kunden oder Arbeitgebers.
Was gilt bei PSA?
Persönliche Schutzausrüstung wird während des Einsatzes benötigt, um sicher arbeiten zu können. Ob einzelne Teile nach dem Einsatz zurückgegeben werden oder aus hygienischen oder organisatorischen Gründen beim Mitarbeiter verbleiben, hängt vom konkreten Gegenstand und der Ausgabe ab.
Deshalb gilt bei Die Personaler: Nicht selbst entscheiden, dass ausgegebene PSA automatisch behalten oder entsorgt werden darf. Bei Einsatzende kurz klären, was zurückgegeben werden soll.
Schlüssel und Zugangskarten besonders sorgfältig behandeln
Schlüssel, Transponder und Zugangskarten können sicherheitsrelevant sein. Sie sollten deshalb nicht an beliebige Kollegen weitergegeben oder irgendwo abgelegt werden. Bei einer Rückgabe sollte klar sein, wer den Gegenstand entgegengenommen hat.
Was ist bei Verlust oder Beschädigung zu tun?
Geht ein Gegenstand verloren oder wird beschädigt, sollte das nicht verschwiegen werden. Informiere den zuständigen Ansprechpartner beim Kunden, wenn der Gegenstand dort ausgegeben wurde, und Die Personaler.
Ob und in welchem Umfang ein Mitarbeiter für einen Schaden haftet, kann nicht pauschal beantwortet werden. Im Arbeitsverhältnis gelten besondere Grundsätze zur Arbeitnehmerhaftung; entscheidend sind unter anderem Ursache, Verschulden und der konkrete Einzelfall. Deshalb sollte ein Verlust oder Schaden zuerst sachlich dokumentiert und geprüft werden.
Offene Stundenzettel nicht vergessen
Bei Einsatzende entstehen häufig Abrechnungsfragen, wenn die letzten Arbeitstage noch nicht vollständig dokumentiert sind. Deshalb sollten offene Stundenzettel oder Zeitnachweise zeitnah vollständig eingereicht werden.
Fehlt eine Kundenunterschrift oder besteht Streit über einzelne Zeiten, dürfen Stunden nicht erfunden oder nachträglich passend gemacht werden. Melde die tatsächlichen Arbeitszeiten und informiere Die Personaler über die fehlende Bestätigung.
Was gilt, wenn nur der Kundeneinsatz endet?
Eine Kundenabmeldung beendet zunächst den konkreten Einsatz, nicht automatisch das Arbeitsverhältnis. Es kann deshalb sein, dass du Arbeitsmittel des Kunden zurückgibst, während dein Arbeitsverhältnis bei Die Personaler weiterläuft und ein Folgeeinsatz geprüft wird.
Gib in dieser Situation nur die Gegenstände zurück, die zum beendeten Kundeneinsatz gehören. Arbeitsmittel von Die Personaler solltest du nicht ohne Abstimmung zurückgeben oder entsorgen, wenn sie für einen Folgeeinsatz weiter benötigt werden könnten.
Was gilt beim endgültigen Austritt?
Endet das Arbeitsverhältnis tatsächlich, sollte zum letzten Arbeitstag oder zum abgestimmten Rückgabetermin geklärt sein, welche Gegenstände und Unterlagen noch offen sind. Dazu gehören neben Arbeitsmitteln auch letzte Stundennachweise und gegebenenfalls weitere vom Arbeitgeber angeforderte Unterlagen.
- Arbeitsmittel und Ausweise zusammensuchen.
- Eigentümer und Rückgabeort klären.
- Schlüssel und Zugangskarten nachvollziehbar übergeben.
- Verlust oder Beschädigung offen melden.
- Letzte Stundennachweise vollständig einreichen.
- Bei Unklarheiten Die Personaler kontaktieren, statt selbst zu entscheiden.
Fazit
Rückgabe bedeutet bei Die Personaler: vollständig, nachvollziehbar und abgestimmt. Entscheidend ist, dass Arbeitsmittel nicht verschwinden, sensible Zugänge sauber zurückgegeben werden und die letzten Arbeitszeiten vollständig dokumentiert sind.





