Vor dem ersten Arbeitstag sollte klar sein, welche Kleidung und Schutzausrüstung am Einsatzort vorgeschrieben sind.
Arbeitskleidung ist nicht immer PSA
Normale Arbeitskleidung dient häufig vor allem der Zweckmäßigkeit. Persönliche Schutzausrüstung – kurz PSA – soll dagegen konkret vor Gefährdungen schützen. Dazu können je nach Arbeitsplatz zum Beispiel Sicherheitsschuhe, Helm, Gehörschutz, Schutzbrille oder Warnkleidung gehören.
Was du vor dem Start fragen solltest
Welche PSA ist vorgeschrieben?
Wer stellt sie bereit?
Welche Schutzklasse wird benötigt?
Gibt es besondere Regeln für Kleidung, Schmuck oder Haare?
Wenn eine bestimmte Schutzausrüstung vorgeschrieben ist, nutze nicht einfach irgendeine ähnliche Alternative. PSA muss für den Arbeitsplatz geeignet sein und richtig passen.
Auch du hast Verantwortung
Bereitgestellte Schutzausrüstung muss bestimmungsgemäß verwendet werden. Defekte oder fehlende Ausrüstung solltest du sofort melden, bevor du eine Tätigkeit beginnst, bei der sie benötigt wird.
Frag vor dem ersten Tag nach. Eine kurze Klärung ist besser als ein unsicherer Start.
Allgemeine Information. Grundlagen zur Bereitstellung und Benutzung von PSA: § 2 PSA-BV und § 15 ArbSchG.





